Der Gemeinderat ist für alle grundlegenden Entscheidungen zuständig. Er entscheidet zudem z.B. über die Ausweisung neuer Baugebiete, den Ausbau von Straßen oder auch über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Die rechtliche Handlungsfähigkeit der Gemeinde entsteht jedoch erst durch das Zusammenwirken von Gemeinderat und Bürgermeister.
Die Überwachungsfunktion des Gemeinderates über die Gemeindeverwaltung steht nicht den einzelnen Gemeinderäten oder den Fraktionen zu, sondern dem Gemeinderat als Kollektivorgan.
Die SPD-Fraktion im neu gewählten Schnelldorfer Gemeinderat besteht wieder aus vier Mitgliedern (von 16 Gemeinderäten).
Wir möchten uns für ihr Vertrauen bedanken.
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